Der Beruf Finanzkaufmann bzw. Finanzkauffrau der Spezialisierungsrichtung
Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten wurde in der ehemaligen
DDR ausgeübt. Er kann mit dem Beruf Bürokaufmann und Bürokauffrau
verglichen werden. Sie arbeiten bei den Sozialversicherungsträgern oder
in großen Wirtschaftsunternehmen. Bei den Sozialversicherungsträgern, wie
zum Beispiel der gesetzlichen Rentenversicherung wird das Berufsbild von
der Beratung und der Betreuung der Versicherten geprägt. Zu ihren
Aufgaben gehört das entgegennehmen der Versicherungsanträge, das
überprüfen von materiellen und finanziellen Leistungsansprüchen sowie
deren Bearbeitung. Darüber hinaus beraten und informieren sie die
Arbeitnehmervertreter und Arbeitsnehmervertreterinnen in Sachen
Sozialversicherung. Wenn sie in der freien Wirtschaft arbeiten sind sie
für die An- und Abmeldungen der Beschäftigten bei der Sozialversicherung
sowie die Übermittlung der relevanten Daten zuständig und informieren die
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen über Gesetzesänderungen usw.