Der Beruf Finanzbearbeiter und Finanzbearbeiterin wurde in der ehemaligen
DDR ausgeübt. Vergleichbar ist er mit den Berufen Steuerfachangestellter
und Steuerfachangestellte sowie Verwaltungsfachangestellter und
Verwaltungsfachangestellte in der Bundesverkehrsverwaltung, der
Bundesverwaltung, der Kommunalverwaltung oder der Landesverwaltung. Die
geeigneten Arbeitsplätze finden sie heute in Wirtschaftsunternehmen oder
in den Bundes-, Länder-, Stadt-, Gemeinde- und Kreisverwaltungen. In der
ehemaligen DDR haben sie in den Bereichen Finanzen der volkseigenen
Wirtschaft, Staatshaushalt und Steuern gearbeitet. Zu ihren Aufgaben
gehörte das mitwirken beim ausarbeiten und abrechnen der Haushaltspläne.
Darüber hinaus haben sie sich an der Finanzbuchführung sowie an der
Kosten- und Leistungsrechnung beteiligt, haben Akten angelegt und
geführt, den Schriftverkehr erledigt und den Postein- und -ausgang
bearbeitet. Das Berufsbild wurde vor allem von verwaltenden und
organisierenden Tätigkeiten geprägt.