Wer den Beruf Filmvorführer oder Filmvorführerin ausübt arbeitet
ausschließlich in Kinos. Das Berufsbild wird vom Abspielen von Filmen mit
Filmvorführapparaten und Projektionsgeräten geprägt. Für die Tätigkeit
als Filmvorführer bzw. Filmvorführerin gibt es derzeit keine rechtlich
geregelte Ausbildung. Während sie die Filme abspielen müssen sie die
Filmvorführapparate und die Projektionsgeräte überwachen um den
reibungslosen Ablauf der Vorführungen zu gewährleisten. Die Geräte wählen
sie den Film- und Bildformaten entsprechend ein. Zu ihren Aufgaben gehört
aber auch die Wartung der Filmvorführapparate und Projektionsgeräte.
Dabei setzen sie beispielsweise neue Kohleelektroden ein, reinigen die
Geräte und beheben kleinere Schäden selbst. Eventuell sind sie für den
Rücktransport der Filme zum Verleiher und die Verwaltung der Filmarchive
zuständig. Neben diesen Tätigkeiten sind sie evtl. für den Verkauf von
Getränken und Süßigkeiten zuständig.