Um die Tätigkeit als Filialleiter/in ausüben zu können ist meistens eine Weiterbildung nötig. Zugang zur Tätigkeit als Filialleiter/in haben diejenigen die eine Ausbildung als Kaufmann /-Frau erfolgreich bestanden haben. Filialleiter/innen oder Verkaufleiter/innen sind für die Leitung einer Filiale oder Verkaufsstelle verantwortlich. Sie müssen die Ware für ihre Filiale oder Verkaufsstelle disponieren und bestellen. Die Ware wird bei der Lieferung auf die Vollständigkeit und auf Mängel kontrolliert. Meistens wird die Ware von dem Verkaufspersonal ausgepackt und im Verkaufsraum in Regale und auf Ständer verräumt, die Filialleiter helfen dabei aber oft mit. Zu den Aufgaben der Filialleiter/innen gehört die Kontrolle der Warenpräsentation oder entsprechende Anweisungen dazu, sie überprüfen auch ob die Preise richtig angebracht sind. Für einen reibungslosen Ablauf des Verkaufs sind sie ebenso zuständig wie für die Überwachung der Kassen. Neben diesen Tätigkeiten werden von ihnen die Einsatzpläne für das Personal erstellt, die Inventur geplant und überwacht. Außerdem müssen sie alle in der Filiale oder Verkaufsstelle anfallenden Verwaltungsarbeiten erledigen.