Für die Ausübung vom Beruf Fertigungskontrolleur bzw.
Fertigungskontrolleurin ist eine handwerkliche, technische oder
naturwissenschaftliche Ausbildung erforderlich. Neben der Berufserfahrung
in der entsprechenden Branche und einem Facharbeiterbrief sind Kenntnisse
in der Durchführung, der Auswertung und der Dokumentation der Messungen
wichtig. Beschäftigt sind sie in den Unternehmen der unterschiedlichsten
Wirtschaftsbereiche. Das Berufsbild wird von der Überprüfung der im
jeweiligen Unternehmen produzierten Waren geprägt. Diese werden von ihnen
auf die Maßhaltigkeit, die Einhaltung der Form- und Lagetoleranzen, die
Oberflächengüte, die Genauigkeit und die Fertigungsqualität geprüft. Für
die Überprüfungen wenden sie verschiedene Prüfverfahren und Vorrichtungen
an. Mitunter bilden die Basis ihrer Arbeit aber auch elektronische
Messgeräte, Prüfpläne, Anweisungen, Zeichnungen und Musterstücke. Neben
diesen Tätigkeiten gehören die Beanstandung von Qualitätsmängeln sowie
die Veranlassung der Beseitigung zu ihren Aufgaben.