In erster Linie arbeiten der Feinmechaniker und die Feinmechanikerin der
Fachrichtung Feingerätebau bei den Herstellern von feinmechanischen und
optischen Erzeugnissen, von elektromedizinischen Geräten und Instrumenten,
medizinischen Geräten, im Maschinen- und Anlagenbau, in den Unternehmen der
Elektroindustrie oder bei den Herstellern von Datenverarbeitungsgeräten und
-einrichtungen. In den Unternehmen sind sie für die Planung und die
Vorbereitung der Arbeitsaufgaben zuständig. Dazu lesen sie die technischen
Unterlagen, wie zum Beispiel die Konstruktionszeichnungen, die
Funktionspläne sowie die Fertigungs- und Montagepläne und wählen die dazu
geeigneten Arbeitsverfahren, Werkzeuge und Werkstoffe aus. Außerdem
bestimmen die die Mess- und Prüfgeräte, legen die Arbeitsschritte sowie die
Abfolge fest und teilen die Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterinnen ein.
Neben diesen Tätigkeiten sind sie für die Prüfung und Justierung die
Inbetriebnahme sowie die Wartung und Instandhaltung der feinmechanische
Geräte, Steuerungen und Systeme zuständig. Wie hoch ihr Stundensatz bzw.
der Lohn oder Verdienst ist hängt vom Bundesland und von der Qualifikation ab.