Für die Ausübung vom Beruf Feingeräteelektroniker bzw.
Feingeräteelektronikerin im Prüffeld ist eine abgeschlossene Ausbildung
als Feingeräteelektroniker oder Feingeräteelektronikerin bzw. im neu
geschaffenen Ausbildungsberuf Elektroniker und Elektronikerin für Geräte
und Systeme erforderlich. Beschäftigt sind sie in zahlreichen Unternehmen
wie beispielsweise der Elektroindustrie, des Maschinen und Anlagenbaus,
des Fahrzeugbaus oder bei den Herstellern von feinmechanischen und
optischen Erzeugnissen sowie elektromedizinischen Geräten und
Instrumenten. Das Berufsbild wird von der Durchführung von Kontrollen
geprägt. Die Kontrollen führen sie in der Serienfertigung von Bauteilen
und Anlagen der elektronischen Gerätetechnik durch. So gehören unter
anderem Sicht- und elektronische Prüfungen zu ihren Aufgaben, um die
Fehlerfreiheit, die Betriebsbereitschaft und die Zuverlässigkeit der
Bauteile und Anlagen der elektronischen Gerätetechnik festzustellen. Für
diese Tätigkeiten verwenden sie computergestützte Mess- und Prüfgeräte.