Als Familienpfleger und Familienpflegerin kann man in Erziehungsheimen,
Jugend- und Altenwohnheimen, Tagesstätten, bei ambulanten und sozialen
Diensten oder bei den Organisationen der freien Wohlfahrtspflege und
Jugendhilfe arbeiten. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten private
Haushalte mit Hauspersonal an. Aufgrund der unterschiedlichsten Anlässe
vertreten bzw. entlasten sie die haushaltsführenden Personen bei den
verschiedensten Tätigkeiten in den Einrichtungen oder privaten Haushalten.
Sie sind in der Lage selbstständig und verantwortlich eine Haushalt zu
führen und die Tagesabläufe zu planen. So bereiten sie unter anderem die
Mahlzeiten zu, gehen Einkaufen und halten dabei das Haushaltsbudgets ein.
Sie versorgen praktisch einen kompletten Haushalt indem sie Tätigkeiten
wie aufräumen, saubermachen, waschen, bügeln und abwaschen übernehmen.
Pflegebedürftige kranke und behinderte Familienangehörige werden von ihnen
ebenso betreut wie Säuglinge, Kinder und Jugendliche. Sie helfen den
Kindern bei den Hausaufgaben und pflegbedürftigen Menschen helfen sie bei
den täglichen Verrichtungen. Wie hoch ihr Gehalt bzw. Verdienst ist kommt
auf ihre beruflichen Fähigkeiten an.