Als Fahrlehrer bzw. Fahrlehrerin ist man entweder in einer Fahrschule
beschäftigt oder man führt selbstständig eine eigene Fahrschule.
Fahrlehrer/innen geben den Fahrschülern theoretischen und praktischen
Fahrunterricht. Die Fahrschüler eignen sich mit Hilfe der
Fahrlehrerinnen, die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten an, die sie zum
Erwerb der Fahrerlaubnis benötigen.
Gemäß der Fahrschüler- Ausbildungsordnung, vermitteln sie den
Unterrichtsstoff, informieren über den Geltungsbereich des Führerscheins,
korrigieren die Testfragebögen und besprechen diese. Im praktischen
Unterricht üben sie mit den Fahrschülern die mechanische
Fahrzeugbedienung zuerst auf wenig und später auf stärker befahrenen
Straßen. Die Ausbildungsfahrten werden auf Bundes- und Landstraßen,
Autobahnen und nachts mit Beleuchtung durchgeführt.
Das Gehalt, der Lohn oder Verdienst ist von der Berufserfahrung
abhängig. Auf dieser Seite finden sie einen Gehaltsvergleich und einen
Gehaltsrechner mit dem sie das Nettogehalt ausrechnen können. Außerdem
sind sie bei den Prüfungsfahrten dabei und erledigen Verwaltungs- und
Organisationsaufgaben.