Für die Ausübung vom Beruf Fachwirt bzw. Fachwirtin für Finanzberatung
ist eine berufliche Weiterbildung erforderlich. Beschäftigt sind sie in
erster Linie im Kreditgewerbe und übernehmen dort qualifizierte Fach- und
Führungsaufgaben. Das Berufsbild wird von der Beratung von privaten und
gewerblichen Kunden und Kundinnen geprägt. Dafür müssen sie zuerst die
wirtschaftliche Situation der privaten Haushalte, Selbstständigen und
Gewerbetreibenden analysieren, das Kapital- und Anlagevermögen sowie die
Verbindlichkeiten und Versicherungen bewerten und die wirtschaftlichen
Ziele der Kunden und Kundinnen beurteilen. Danach stellen sie geeignete
Finanzprodukte und Finanzdienstleistungen vor und beraten die Kunden und
Kundinnen bei der Vermittlung der konzeptionell abgestimmten
Standardprodukte sowie komplexen und speziellen
Finanzdienstleistungsprodukten. Neben diesen und zahlreichen anderen
Tätigkeiten gehört die Erarbeitung von Modellen für die private
Altersvorsorge zu ihren Aufgaben.