Der Beruf Fachwerker bzw. Fachwerkerin für Qualitätssicherung nach §66 BBiG
/ §42m HWO wird von Menschen mit Behinderung ergriffen. Beschäftigt sind
sie vor allem in den Unternehmen des Metallgewerbes. Dort übernehmen sie
vor allem Mess- und Prüfaufgaben oder führen zum Teil auch einfache
Montagearbeiten durch. Sie lesen die Zeichnungen, Skizzen, Messprotokolle,
Stücklisten und die sonstigen Arbeitsunterlagen, kümmern sich um die
Pflege der Mess- und Prüfwerkzeuge und verwenden für die Ausführung
bestimmter Arbeiten elektronische Geräte und Bauteile, wie zum Beispiel
Bohr-, Dreh-, Fräs- und Hobelmaschinen. Für die Durchführung von Montage-
und Demontagearbeiten verwenden sie Bohrer, Sägen, Schraubendreher und
Gabelschlüssel sowie Muttern, Stifte, Federn usw. Außerdem verfügen sie
über Kenntnisse in der Lagerwirtschaft, in der Qualitätsprüfung und in der
Qualitätssicherung. Die Gehälter sind von der Berufserfahrung abhängig und
können bei der entsprechenden Qualifikation über dem Durchschnittsgehalt
liegen.