Für die Ausübung vom Beruf Fachlehrer bzw. Fachlehrerin für
Informationsverarbeitung ist eine landesrechtlich geregelte Weiterbildung
erforderlich. Sie arbeiten zum Beispiel an berufsbildenden Schulen oder
Berufs- und Fachakademien.das Berufsbild wird vom erteilen des
Unterrichts im Bereich der Informationsverarbeitung geprägt. zu ihren
Aufgaben gehärt die Vorbereitung der fachpraktischen Unterweisungen. Dazu
planen sie die Methoden und Formen anhand der Ausbildungsverordnungen
sowie der Rahmenlehr- und Stoffpläne. Außerdem befassen sie sich mit der
Planung und Anfertigung von Lehr- und Lernmittel und Arbeitsanweisungen,
wählen die Materialien aus und stellen diese bereit. Zur Vertiefung der
im theoretischen Unterricht gewonnenen Kenntnisse oder um die
grundlegenden Fertigkeiten zu vermitteln führen sie fachpraktische
Unterweisungen durch. Neben diesen Tätigkeiten bereiten sie die
fachpraktischen Unterweisungen nach, indem sie zum Beispiel die
Leistungen der Schüler kontrollieren und beurteilen.