Das Berufsbild von einer Fachkraft für die überbetriebliche Aus- und
Weiterbildung wird von der Vermittlung von fachlichen Kenntnissen und
Fertigkeiten sowie neuen Techniken und Verfahren geprägt. Beschäftigt
sind sie in der Regel bei Industrie- und Handelskammern, bei
Handwerkskammern oder bei Wirtschaftsverbänden. Die Kenntnisse und
Fertigkeiten vermitteln sie in unterschiedlichen Betrieben und Bereichen
nach didaktisch aufbereiteten Konzepten. Die Auszubildenden bzw. die
Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Weiterbildungsmaßnahmen werden von
ihnen angeleitet und deren Selbstständigkeit gefördert, wobei sie immer
die Gegebenheiten des jeweiligen Betriebes berücksichtigen. Um den
Lernerfolg zu kontrollieren führen sie Tests und Prüfungen durch. Darüber
hinaus konzipieren sie Aus- und Weiterbildungsangebote zusammen mit den
leitenden Kräften, Fachkollegen und Fachkolleginnen. Neben diesen
Tätigkeiten befassen sie sich mit organisatorischen Aufgaben.