Meistens sind die Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Produktionsbetrieben tätig. Das können die Industrie- und Handelsbetriebe fast aller Wirtschaftszweige sein, außerdem können sie in Verwaltungseinrichtungen oder in den Handels- und Dienstleistungsunternehmen arbeiten. Die Arbeitgeber oder die zuständigen Führungskräfte werden von ihnen in allen Fragen der Arbeitssicherheit, wie etwa zum Arbeitsschutz, der Unfallverhütung oder auch zur Gestaltung ergonomischer Arbeitsplätze. Sie wirken bei der Erarbeitung sowie Einführung von neuen Arbeitsverfahren sowie -abläufe mit und Berücksichtigen dabei den Arbeitsschutz und die Unfallverhütungsvorschriften. An den Betriebsanlagen, den technischen Arbeitsmitteln, den Arbeitsverfahren und an den sicherheitstechnischen Anlagen führen sie die sicherheitstechnischen Prüfungen durch und sie überwachen die gesetzlichen Vorschriften wie zum Beispiel das Chemikaliengesetz, die Unfallverhütung oder den Arbeitsschutz sowie die persönlichen Schutzausrüstungen, wie Arbeitsschuhe, Schutzbrille usw. Durch Aushänge oder Informationsseminare motivieren sie die Mitarbeiter für sicherheitsbewusstes Verhalten. In allen Fragen zur Unfallverhütung und zum Arbeitsschutz arbeiten sie den Betriebsärzten zusammen. Bei den Betriebs- und Baustellenbegehungen arbeiten sie mit der Berufsgenossenschaft, der Gewerbeaufsicht und mit der Brandaufsicht zusammen. Neben diesen Aufgaben erstellen sie Tätigkeitsberichte und verwalten die Fachliteratur oder die Dokumentationen zum Bereich Sicherheitstechnik.