Für die Ausübung vom Beruf Fachkinderkrankenschwester oder
Fachkinderkrankenpfleger für Onkologie ist eine landesrechtlich geregelte
Weiterbildung im Gesundheitswesen erforderlich. Beschäftigt sind sie in
erster Linie in Krankenhäusern. Das Berufsbild wird von der
eigenständigen Pflege und der mitverantwortlichen Betreuung von
krebskranken Patienten und Patientinnen geprägt. Auf den onkologischen
Stationen von Krankenhäusern und Kliniken gehört die reaktivierende und
pflegerische Betreuung der Patienten und Patientinnen zu ihren Aufgaben.
So ermitteln sie zum Beispiel die Patientendaten, führen ärztliche
Verordnungen aus, versorgen Wunden legen Verbände und Schienen an, führen
Punktionen, Infusionen, Transfusionen und andere Maßnahmen durch und
assistieren bei den ärztlichen Maßnahmen. Neben diesen und zahlreichen
anderen Tätigkeiten nehmen sie an den Visiten teil, registrieren die
ärztlichen Verordnungen, füllen Essensbestellungen und
Materialanforderungen aus und verwalten die Arzneimittel nach Vorschrift.