Ein Facherzieher und eine Facherzieherin für verhaltensauffällige Kinder
und Jugendliche finden das geeignete Arbeitsumfeld in Erziehungsheimen und
Kinderheimen, in Kinder- und Jugendtagesstätten und Jugendzentren sowie bei
Organisationen der freien Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe oder bei
Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen. In den jeweiligen
Einrichtungen und Institutionen beobachten sie das Verhalten und das
befinden der von ihnen betreuten Personen. Die Beobachtungsergebnisse
werden anschließend nach pädagogischen Grundsätzen analysiert und beurteilt
und langfristige Erziehungspläne erstellt.. Außerdem sind sie für die
Vorbereitung der Tages- und Wochenabläufe und die Durchführung von
erzieherischen und förderpädagogischen Maßnahmen zuständig. Weitere
Aufgaben sind das führen von Beratungsgesprächen, die Dokumentation der
Ergebnisse ihrer Erziehungsmaßnahmen, die Durchführung von Informations-
und Aufnahmegespräche mit Eltern oder Erziehungsberechtigten, die
Koordination der Elternarbeit innerhalb der jeweiligen Einrichtung und das
anleiten der Praktikanten und Praktikantinnen sowie der ehrenamtlichen
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Ihr Einkommen bzw. der Stundenlohn hängen
von der Berufserfahrung ab.