Ein Facharzt und eine Fachärztin für Rechtsmedizin sind in der Regel im
gerichtsärztlichen Dienst, an rechtsmedizinischen Instituten oder beim
Bundes- und Landeskriminalamt beschäftigt. Das Berufsbild wird von der
Durchführung von rechtsmedizinischen Untersuchungen und gerichtlichen
Obduktionen geprägt. Eine sorgfältige und verantwortungsbewusste
Arbeitsweise sind in diesem Beruf genauso wichtig wie Verschwiegenheit
und Einfühlungsvermögen. Wenn sie rechtsmedizinische Untersuchungen an
Lebenden durchführen, beurteilen sie Verletzungen, führen toxikologische
Untersuchungen von Blut- und Urinproben, Drogen, Arzneimitteln und Giften
durch, beurteilen die Intoxikationen und beantworten strafrechtliche
sowie verkehrs- und versicherungsmedizinische Fragen. Darüber hinaus
gehören die Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit oder der haft- und
Verhandlungsfähigkeit sowie die Durchführung von Untersuchungen zum
Vaterschaftsnachweis zu ihren Tätigkeiten. Desweiteren fertigen sie
Arztberichte und rechtsmedizinische Gutachten an und sind für die
Qualitätssicherung, das Qualitätsmanagement sowie die Befunddokumentation
zuständig.