Für die Ausübung vom Beruf Facharzt bzw. Fachärztin für
Laboratoriumsmedizin ist eine durch die Landesärztekammern geregelte
Weiterbildung erforderlich. Beschäftigt sind sie in erster Linie in
medizinischen Labors von Kliniken und Facharztpraxen. Das Berufsbild wird
von verschiedenen Tätigkeiten in der Vorsorge und der Krankenbehandlung
geprägt. Sie beraten und unterstützen die Ärzte und Ärztinnen beim
erkennen von Krankheiten und deren Ursachen, beim überwachen des
Krankheitsverlaufs und beim bewerten der therapeutischen Maßnahmen. Zu
ihren Aufgaben gehört das durchführen von morphologischen,
physikalischen, klinisch-chemischen, biochemischen, immunchemischen und
mikrobiologischen Untersuchungen. Außerdem erstellen sie
molekulargenetische Analysen, führen Drug-Monitoring durch und nehmen
Laboruntersuchungen von Blut, Urin, Fäkalien usw. vor. Darüber hinaus
bestimmen sie zum Beispiel Entzündungsparameter, bereiten Proben vor,
führen Drogenscreenings durch und schlagen einen Therapieplan vor.