Für die Ausübung vom Beruf Fachanwalt und Fachanwältin für Steuerrecht
ist eine Berechtigung von der zuständigen Rechtsanwaltskammer
erforderlich. Beschäftigt sind sie vor allem in Rechtanwaltskanzleien und
der öffentlichen Verwaltung. Das Berufsbild wird von der Beratung und
Vertretung der Mandanten und Mandantinnen in Rechtsangelegenheiten
geprägt. Auf dem Gebiet Steuerrecht verfügen sie über besondere
theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. Die Mandanten und
Mandantinnen werden von ihnen vor Gericht vertreten und die Richter und
Richterinnen bei der Rechtsfindung unterstützt. Zu ihren Aufgaben gehört
die Beratung der Mandanten und Mandantinnen, das analysieren derer
Wünsche sowie der vorliegenden Sachverhalte hinsichtlich der rechtlichen
Begründetheit und der Durchsetzbarkeit. Neben diesen und zahlreichen
anderen Tätigkeiten bereiten sie die Gerichtsverhandlungen vor, indem sie
beispielsweise die Akten studieren und Schriftsätze anfertigen.