In erster Linie arbeiten der Fachaltenpfleger und die Fachaltenpflegerin in
der Psychiatrie in den geriatrischen oder gerotopsychiatrischen Stationen
von Krankenhäusern und Kliniken sowie in Altenheimen, in Hospizen und bei
ambulanten sozialen Diensten. Sie können aber auch in den Einrichtungen des
Gesundheitswesens und bei Pflegestützpunkten beschäftigt sein. In den
jeweiligen Einrichtungen übernehmen sie selbstständig und fachgerecht die
Pflege und die Betreuung von älteren Menschen mit psychischen Erkrankungen.
Sie erkennen die pflegerelevanten körperlichen, seelischen und sozialen
Bedürfnisse sowie die Probleme und die Möglichkeiten der Patienten und
Patientinnen, die sie bei den pflegerischen Aufgaben berücksichtigen. Das
durchführen der pflegerisch-psychiatrische Gruppenarbeit, das ausführen der
ärztlichen Verordnungen und das verabreichen der Medikamente gehört
ebenfalls zu ihren Aufgaben. Neben diesen Tätigkeiten betreuen und
versorgen sie die Patienten und Patientinnen bei speziellen
Behandlungsverfahren, assistieren bei den ärztlichen Maßnahmen, versorgen
Wunden und legen Verbände an. Je nach Berufserfahrung und Verantwortung
übersteigt ihr Verdienst das Durchschnittsgehalt.