Ein Erwachsenenheimleiter und eine Erwachsenenheimleiterin üben ihren
Beruf in Heimen für behinderte Menschen, für Senioren, in Mutter-Kind-
Heimen, Müttergenesungswerken und in Obdachlosenheimen aus. Das
Berufsbild wird von der fachlichen, personellen, organisatorischen und
wirtschaftlichen Leitung der entsprechenden Einrichtungen geprägt. Zu
ihren aufgaben gehört das planen, organisieren und überwachen des
Heimablaufs, das umsetzen der von ihnen erarbeiteten pädagogischen
Konzepte und das Regeln der Rahmenbedingungen für die pädagogische
Betreuung. Darüber hinaus sind sie für das Budget und die effiziente
Betriebsführung verantwortlich und nehmen im Bereich Finanzplanung und
Rechnungswesen administrative Aufgaben wahr. Neben diesen und
zahlreichen anderen Tätigkeiten teilen sie die pädagogischen,
hauswirtschaftlichen und Verwaltungsfachkräfte ein, kümmern sich um die
Korrespondenz sowie um die Neuaufnahmen und die Abgänge von Bewohnern des
Heimes und sind für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig.