Für die Ausübung von Beruf Entwicklungshelfer oder Entwicklungshelferin
ist eine Aus- oder Weiterbildung bzw. ein Studium erforderlich. Darüber
hinaus ist Berufserfahrung im entsprechenden Bereich erforderlich.
Beschäftigt sind sie in der Regel bei anerkannten Trägern des
Entwicklungsdienstes. Diese unterstehen Verbände, Kirchen oder sind frei
gegründet. Das Berufsbild wird von der Vermittlung von berufsspezifischen
Kenntnissen, Fertigkeiten und Technologien geprägt. Durch diese
Tätigkeiten helfen sie den Menschen vor Ort die Lebensverhältnisse zu
verbessern. Sie kommen aus Ausgangsberufen wie zum Beispiel dem
Gesundheitswesen, der Land- und Forstwirtschaft oder aus technisch-
handwerklichen Berufen. Zu ihren Aufgaben gehört das schulen der
einheimischen Handwerker, das beraten beim Aufbau von Kleinbetrieben und
das vermitteln von Kenntnissen zur Gewinnung und Verarbeitung von lokalen
Materialien. Neben diesen Tätigkeiten schulen sie Verwaltungskräfte.