Für die Ausübung vom Beruf Endkontrolleur bzw. Endkontrolleurin ist eine
abgeschlossene branchenübliche Ausbildung sowie zusätzliche Kenntnisse in
der Qualitätskontrolle erforderlich. Darüber hinaus sollten sie versiert
in den unterschiedlichen Prüfverfahren und deren Dokumentation sein.
Beschäftigt sind sie in Unternehmen der unterschiedlichsten
Wirtschaftsbereiche. Das Berufsbild wird von der Überprüfung der
produzierten Waren geprägt. dabei prüfen sie die Waren hinsichtlich der
Maßhaltigkeit, der Einhaltung der Form- und Lagetoleranzen, die
Oberflächengüte, die Genauigkeit und die Fertigungsqualität. Dazu wenden
sie unterschiedliche Prüfverfahren und Vorrichtungen an. Manchmal dienen
aber auch elektronische Messgeräte und Prüfpläne oder Anweisungen,
Zeichnungen und Musterstücke als Basis ihrer Arbeit. Zu ihren Aufgaben
gehört aber auch die Veranlassung der Beseitigung von beanstandeten
Qualitätsmängeln. Neben diesen Tätigkeiten halten sie die ermittelten
Ergebnisse in Protokollen fest.