Der Beruf Elektro- und Schutzgasschweißer bzw. Elektro- und
Schutzgasschweißerin nach §66 BBiG und §42m HWO wird ausschließlich von
behinderte Menschen ausgeübt. Sie arbeiten zum Beispiel in Schlossereien
und Schweißereien. Sie können die technischen Zeichnungen, die Stücklisten
und die sonstigen Arbeitsunterlagen lesen und verfügen über Grundkenntnisse
im technischen Zeichnen, in der technischen Mathematik, in der Messtechnik
und in der Werkstoffkunde. Mit Strichmesszeugen und Mess-Schiebern messen
sie die Längen von Profilen Rohren, Metallstäben usw. auf 0,1mm genau und
bedienen die stationären und handgeführten Maschinen sowie die
Schweißanlagen. Durch Schweißen und Brennschneiden bearbeiten sie
Aluminium, Stahlprofile, Rohre usw., stellen Schraub-, Bolzen-,
Stiftverbindungen her und setzen die benötigten Werkzeuge zum
Gewindeschneiden ein. Mit Meisel und Säge maschinell oder von Hand
bearbeiten sie zudem die Werkstücke. Die genauen Aufgaben hängen genau wie
der Verdienst bzw. der Stundensatz vom Grad der Behinderung und den
Fähigkeiten ab.