Für die Ausübung vom Beruf Designer oder Designerin für
Informationsdesign ist eine landesrechtlich geregelte Weiterbildung an
Fachschulen erforderlich. Angehörige dieser Berufsgruppe arbeiten vor
allem in Werbe- und Medienagenturen, freien Grafikdesign-Büros oder PR-
Agenturen die über eine eigene Grafikabteilung verfügen. Das Berufsbild
wird von der Entwicklung und der Gestaltung von Printmedien und
elektronischen Präsentationen geprägt. dafür nutzen sie die moderne
Computertechnologie. Zu ihren Aufgaben gehört die Herstellung von
Druckvorlagen für Werbung, Kundeninformationen, Zeitschriften, Kataloge,
Gebrauchsanweisungen und technischen Dokumentationen. Außerdem erarbeiten
sie professionelle Folien- und Beamer-Präsentationen und arbeiten an
einem wirkungsvollen Produktions- und Informationsfluss mit. Neben diesen
und zahlreichen anderen Tätigkeiten bauen sie Datenbanken auf,
entwickeln die entsprechenden Informationsmedien und befassen sich mit
der Gestaltung und der Herstellung von elektronischen Medien.