In erster Linie arbeiten der Dipl.-Verwaltungswirt und die
Dipl.-Verwaltungswirtin (FH) bei Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden und
in allen Verwaltungszweigen von Körperschaften und Anstalten des
öffentlichen Rechts. Außerdem können sie in den Unternehmen aller
Wirtschaftszweige arbeiten. Wenn sie in der öffentlichen Verwaltung
arbeiten sind sie im gehobenen nichttechnischen Dienst für die
verschiedensten Sachaufgaben zuständig. So ermitteln und erfassen sie zum
Beispiel relevante Sachverhalte, ordnen sie unter spezifischen Rechts- und
Verwaltungsvorschriften ein und bereiten Entscheidungen vor. Desweiteren
überprüfen sie Entscheidungen von nachgeordneten Behörden und wirken bei
der Erarbeitung von fachlich fundierten Rechts- und Verwaltungsvorschriften
mit. Neben diesen und zahlreichen anderem Tätigkeiten überprüfen sie in den
Verwaltungen die Aufbau- und Ablauforganisation in Bezug auf die
wirtschaftliche und optimale Erfüllung und wirken bei der
Organisationsplanung mit. Die Gehälter sind von der Berufserfahrung
abhängig und können bei der entsprechenden Qualifikation über dem
Durchschnittsgehalt liegen.