In erster Linie arbeiten ein Dipl.-Rechtspfleger und eine Dipl.-
Rechtspflegerin bei Gerichten und Staatsanwaltschaften oder bei
Justizverwaltungen. Das Berufsbild wird von gerichtlichen Entscheidungen,
der freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit, in den ihnen
übertragenen Bereichen geprägt. Am Prozessgericht entscheiden sie zum
Beispiel über den Erlass von Mahnbescheiden und erteilen
Vollstreckungsbescheide. Zu ihren Aufgaben am Registergericht gehört das
vornehmen von Eintragungen, Änderungen und Löschungen im Handelsregister
und sonstigen öffentlichen Registern. Die Geschäftsleitung des gesamten
Dienstbetriebes übernehmen sie in einer Behörde der Justizverwaltung.
Wenn sie am Vollstreckungsgericht arbeiten gehören die Eröffnung von
Vollstreckungsschutzverfahren und die Abwicklung von Konkurs-, Vergleichs-
und Gesamtvollstreckungsverfahren zu den Tätigkeiten von einem Dipl.-
Rechtspfleger und einer Dipl.-Rechtspflegerin. Wer diesen Beruf ausübt
findet in der Verwaltung ein umfangreiches Aufgabenspektrum und
zahlreiche Einsatzmöglichkeiten.