Für die Ausübung vom Beruf Dipl.-Ingenieur bzw. Dipl.-Ingenieurin der
Fachrichtung Stadt- und Regionalplanung ist ein abgeschlossenes
ingenieurwissenschaftliches Universitätsstudium erforderlich. Beschäftigt
sind sie in der öffentlichen Verwaltung, an Universitäten und allgemeinen
Fachhochschulen, in Architekturbüros für Orts-, Regional- und
Landesplanung oder für Hochbau und Innenarchitektur sowie in der
Immobilienwirtschaft. Das Berufsbild wird vom entwerfen und gestalten der
umweltgerechten, sozialen und wirtschaftlichen Orts-, Stadt- und
Raumplanung geprägt. zu ihren Aufgaben gehören das erarbeiten von
Strukturanalysen, das mitwirken bei den Flächennutzungs- und
Bebauungsplänen und das erstellen von städtebaulichen Programmen auf
Basis der vorher festgelegten Rahmenpläne und Gestaltungskonzepte. Neben
diesen und zahlreichen anderen Tätigkeiten befassen sie sich im Bereich
der Projektplanung und -steuerung mit der fachlichen und zeitlichen
Koordination sowie der Kontrolle der Planungs- und Realisierungskosten.