Für die Ausübung vom Beruf Dipl.-Ingenieur bzw. Dipl.-Ingenieurin der
Fachrichtung Hörtechnik und Audiologie ist ein Studium an einer
Fachhochschule erforderlich. Beschäftigt sind sie in erster Linie bei den
Herstellern von elektromedizinischen Geräten und in Krankenhäusern. Das
Berufsbild wird von der Entwicklung, der Herstellung, vom Vertrieb und
vom fachgerechten Einsatz der Geräte und Anlagen der Hörgeräte-
Technologie, der virtuellen Akustik und der digitalen Audio-
Signalverarbeitung sowie der Telekommunikation geprägt. zu ihren Aufgaben
gehören die Entwicklung von Verfahren für die Bestimmung und die
Anpassung von Hörgeräten und die Definierung der medizinischen und
technologischen Anforderungen für hörtechnische Geräte. Außerdem
entwickeln und erproben sie Mess- und Prüfgeräte für audiologische
Untersuchungs- und Diagnoseverfahren und nehmen Hörlabore in Betrieb.
Neben diesen Tätigkeiten entwickeln sie Hörgeräte unter technischen und
anatomischen Gesichtspunkten.