Ein Dipl.-Ingenieur bzw. eine Dipl.-Ingenieurin (FH/Uni) und ein
Dipl.-Designer bzw. eine Dipl.-Designerin (FH) -der Fachrichtung
Innenarchitektur finden ihr Arbeitsumfeld vor allem in Büros für
Innenarchitektur und Ateliers für Industrie- und Möbeldesign sowie in
Ingenieurbüros für technische Fachplanung und Design. Weitere
Beschäftigungsmöglichkeiten finden sie bei Raumausstattern und bei den
Herstellern von Möbeln oder an Hochschulen. Sie befassen sich mit der
gestaltenden, wirtschaftlichen, technischen, ökologischen und sozialen
Planung von Innenräumen aller Art. Für den Neubau oder den Umbau von
Gebäuden ermitteln sie zuerst die Vorstellungen und Wünsche ihrer Kunden
und Kundinnen. Neben den funktionalen, gestalterischen und technischen
Aspekten müssen sie bei der Projekt- und Planungsvorbereitung auch die
wirtschaftlichen und bauphysikalischen Gesichtspunkte berücksichtigen.
Neben diesen und zahlreichen anderen Aufgaben müssen sie die
Aufgabenstellung und die Planungsgrundlagen klären sowie den
Leistungsbedarf entsprechend der Honorarordnung für Ingenieure ermitteln.
Die Berufserfahrung ist neben dem Bundesland ein entscheidender Faktor für
die Höhe vom Gehalt oder Einkommen.