Ein Dipl.-Heilpädagoge und eine Dipl.-Heilpädagogin (FH/Uni) arbeiten in
Einrichtungen zur Pflege und Eingliederung von behinderten Menschen,
heilpädagogischen Tagesstätten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
in Kindergärten, Vor- und Grundschulen, Erziehungs-, Jugend- und
Familienberatungsstellen, im Gesundheitswesen und in der Erwachsenenbildung
sowie in den Ausbildungseinrichtungen für Heilpädagogik. Anhand der
Probleme Störungen und der vorhandenen Fähigkeiten und Ressourcen stellen
sie die Diagnose. Dazu wenden sie ausgewählte psycho- und motodiagnostische
Verfahren an. Nach der Diagnosestellung erstellen sie individuelle
Behandlungspläne für ihre Patienten und Patientinnen. Dabei
berücksichtigen sie neben dem Bratungsanliegen auch die Lebensbedingung der
ratsuchenden Menschen und geben ihnen Entscheidungshilfen zur Bearbeitung
von Problemen und Konflikten. Wenn ihre Patienten und Patientinnen an
dauerhaften Leiden oder an sehr schweren Behinderungen leiden führen sie
pflegerische Aktivitäten durch. Die Höhe von ihrem Einstiegsgehalt hängt
von der Berufserfahrung bzw. der Qualifikation ab und kann auch über dem
Durchschnittsgehalt liegen.