In erster Linie arbeiten ein Dipl.-Handelslehrer und eine
Dipl.-Handelslehrerin (Uni) an Berufsschulen und Berufsfachschulen,
allgemein bildenden weiterführenden Schulen, Fachakademien und
Berufsakademien, bei Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden, in der
Erwachsenenbildung, in Schulen des Gesundheitswesens sowie in den
Einrichtungen zur Eingliederung und Pflege behinderter Menschen. Weitere
Beschäftigungsmöglichkeiten bietet die öffentliche Verwaltung auf den
Gebieten Wirtschaft und Kultur sowie Wirtschaftsförderung,- ordnung und
-aufsicht. In den beruflichen Schulen vermitteln sie, entsprechend der
geltenden Vorgaben, betriebswirtschaftlich-kaufmännische Lerninhalte. Dazu
gehört neben dem durchführen des Unterrichts auch das vorbereiten und
nachbereiten. Durch mündliche und schriftliche Arbeiten beurteilen sie den
individuellen Entwicklungs- und Leistungsstand ihrer Schüler und
Schülerinnen. Außerdem beraten sie die Schüler und Schülerinnen
hinsichtlich verschiedenen Fördermöglichkeiten und informieren diese, bei
Lern- und Leistungsschwierigkeiten, über individuelle Hilfsmaßnahmen. Wie
hoch der Verdienst, das Gehalt bzw. der Lohn sind, hängt von ihren
beruflichen Fähigkeiten und eventuell vom gültigen Tarifvertrag ab.