Wer den Beruf Dipl.-Forstwirt oder Dipl.-Forstwirtin ausübt kann die
Leitung eines Forstamtes im öffentlichen Dienst übernehmen oder in Bundes-
und Landesministerien sowie Landwirtschaftskammern Verwaltungsarbeiten
übernehmen. Das Berufsbild wird von der Erhaltung und der ordnungsgemäßen
Pflege des Waldes geprägt. wenn sie einen staatlichen, privaten oder
kommunalen Forstbetrieb leiten müssen sie alle Betriebsarbeiten planen
und leiten. Zu ihren Aufgaben gehören die Vermarktung von Holz und
anderen Forstprodukten sowie sie Planung der forstlichen Maßnahmen zur
Raumordnung, Landschaftspflege, Naturschutz und für die Erholung der
Bevölkerung. Darüber hinaus wirken sie beim Holzeinschlag, der
Pflanzenzucht und der Aufforstung mit. Weitere Tätigkeiten sind die
Einleitung von Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung, die Regulierung vom
Wasserhaushalt im Wald, die Organisation und Durchführung vom
Forstwegebau sowie die Verwaltung vom forstwirtschaftlichen Grundbesitz.