Der Dipl.-Finanzwirt und die Dipl.-Finanzwirtin(FH) arbeiten in der
Steuerverwaltung und im Zolldienst. Sie können aber auch bei
Steuerberatern, Wirtschafts- und Buchprüfern sowie bei
Unternehmensberatern tätig sein. Als Beamte im gehobenen Dienst befassen
sie sich in den Finanz- und Steuerbehörden mit der Verwaltung von
Steuern.
Sie verwalten die Einkommenssteuer, die Erbschaftssteuer,
Grunderwerbssteuer und die Körperschaftssteuer. Außerdem betreuen sie
weitegehend eigenverantwortlich sowie selbstständig bestimmte
Arbeitsgebiete im Bereich der Veranlagung und Bewertung sowie in den
Bereichen Betriebsprüfung und Vollstreckung.
Das Gehalt, der Lohn bzw. der Verdienst, sind neben der Region von der
Berufserfahrung und der Verantwortlichkeit oder von der Lohntabelle
abhängig. Zur Orientierung haben wir auf dieser Seite einen
Gehaltsvergleich mit dem Durchschnittsgehalt eingestellt. Mit dem
Gehaltsrechner, kann der Nettoverdienst ausgerechnet werden.