Bürofachhelfer bzw. Bürofachhelferin nach §66 BBiG / §42m HWO ist ein
Beruf der von behinderten Menschen ausgeübt wird. Das Berufsbild wird von
allgemeinen Büro- und kaufmännischen Verwaltungstätigkeiten geprägt. Zu
ihren Aufgaben gehört das sichten und öffnen der eingehenden Post, das
versehen der eingehenden Anschreiben mit den Eingangsstempeln und das
weiterleiten der eingegangenen Post an die entsprechenden Abteilungen
oder Sachbearbeiter. Darüber hinaus frankieren sie die ausgehende Post
und bringen diese termingerecht zur Poststelle. In kleineren Betrieben
führen sie mitunter die Urlaubslisten, stellen die Rechnungsunterlagen
zusammen und überprüfen die Zahlungsein- und -ausgänge. Zudem kopieren
sie Unterlagen, schreiben Briefe, Lieferscheine und Rechnungen und
erstellen Serienbriefe. Neben diesen und zahlreichen anderen Tätigkeiten,
die vor allem vom Grad ihrer Behinderung abhängen, nehmen sie
Telefonanrufe entgegen und vermitteln diese weiter.