Für die Ausübung vom Beruf Bürobote oder Bürobotin ist eine Ausbildung
nicht erforderlich, denn sie werden in der Regel direkt an ihrem
Arbeitsplatz in die Arbeiten eingewiesen. Beschäftigt sind sie in den
Unternehmen aller Wirtschaftszweige. Das Berufsbild wird von der
Ausführung der einfachen und zuarbeitenden Bürotätigkeiten sowie der
Erledigung von Botengängen geprägt. Zu ihren Aufgaben gehört das
überbringen von mündlichen Benachrichtigungen sowie von Schriftstücken,
Akten, Briefen, Material usw. zu Sachbearbeitern, Referaten und
Verwaltungsabteilungen. Darüber hinaus nehmen sie die eingehende Post
entgegen. Diese wird von ihnen mit dem Eingangsstempel versehen und an
die entsprechenden Abteilungen verteilt. Die ausgehende Post wird von
ihnen frankiert sowie Belege sortiert, abgelegt und kopiert. Neben diesen
und einigen anderen Tätigkeiten können im Eingangs- und Schalterraum für
die Bedienung der Telefonanlage zuständig sein.