Für die Ausübung vom Beruf Brotbäcker oder Brotbäckerin ist eine
abgeschlossene Ausbildung als Bäcker oder Bäckerin erforderlich. Sie
müssen aber auch über eine Bescheinigung gemäß dem
Infektionsschutzgesetzt vorweisen. Neben den traditionellen und modernen
Backverfahren müssen sie versiert im Umgang mit den Öfen sowie körperlich
belastbar sein. Sie arbeiten in erster Linie in Bäckereien und
Konditoreien sowie in der Backwarenindustrie. Das Berufsbild wird von der
Herstellung von Brot und Brötchen geprägt. Die Teige für die Brote und
Brötchen stellen sie nach den vorgegebenen Rezepten zusammen, kneten
diese mit Hilfe von Maschinen und überwachen den Gärungs- und
Teigbildungsvorgang. Danach werden die Teige für Brote und Brötchen
portioniert und geformt. Neben diesen und zahlreichen anderen Tätigkeiten
gehört die Einstellung der Backzeiten und -temperaturen der elektronisch
gesteuerten Backöfen zu ihren Aufgaben.