Geeignete Arbeitsplätze für den Bodenleger und die Bodenlegerin bieten in
erster Linie die Unternehmen des Ausbaugewerbes, wie Betriebe die Fußböden
und Parkett verlegen, Trockenausbaubetriebe und die Betrieben des
Raumausstatterhandwerks. Sie können aber auch im Messebau und in
Fachgeschäften für Bodenbeläge Beschäftigung finden. Das verlegen von
textilen und elastischen Bodenbelägen, von Fertigparkett und
Schichtwerkstoffen ist ihre zentrale Aufgabe. Zu ihren Aufgaben gehört aber
auch die Beratung der Kunden und Kundinnen hinsichtlich der Gestaltung und
der Materialauswahl. Bevor sie mit dem verlegen der Bodenbeläge beginnen
führen sie die Vorbereitungsarbeiten durch und bereiten den Untergrund vor.
Das heißt, sie glätten Estrich oder gleichen diesen aus, stellen
Unterbodenkonstruktionen her und bauen die Schall- und
Wärmeschutzdämmstoffe sowie die Feuchtigkeitssperren ein. Erst wenn sie
diese Arbeiten erledigt haben können sie mit dem verlegen der gewünschten
Bodenbeläge in den Innenräumen beginnen. Die Höhe von ihrem Verdienst,
Gehalt bzw. Lohn hängt von der beruflichen Qualifikation ab.