Für die Ausübung vom Beruf Bildgeräteelektroniker bzw.
Bildgeräteelektronikerin ist eine elektrotechnische Ausbildung
erforderlich. Sie verfügen über das Know-how in der Geräte- und
Leistungselektronik sowie Analog- und Digitaltechnik. Beschäftigt sind
sie in Betrieben der Elektrobranche, bei Herstellern von feinmechanischen
und Optischen Erzeugnissen oder elektromedizinischen Geräten und
Instrumenten. Das Berufsbild wird von der Herstellung oder der Wartung,
Reparatur und Instandsetzung der Geräte und Einrichtungen geprägt. Dabei
handelt es sich um Geräte und Einrichtungen für die Aufnahme, die
Speicherung, die Auswertung sowie die Wiedergabe von Bildern. Zu ihren
Aufgaben gehört je nach je nach Unternehmen und Aufgabengebiet zum
Beispiel die Entwicklung und Konstruktion von Videoaufzeichnungsgeräten
oder von elektronischen Spezialkameras mit einer bestimmten spektralen
Empfindlichkeit. Neben diesen Tätigkeiten sind sie ggf. für die Fertigung
und die Montage zuständig.