Der Beruf Bezirksnotar bzw. Bezirksnotarin wird seit September 2008 nicht
mehr ausgebildet. Das Berufsbild wird von der Wahrnehmung von
richterlichen Funktionen im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit
geprägt. Eigenverantwortlich und in sachlicher Unabhängigkeit treffen sie
als selbstständiges Organ der Rechtspflege ihre Entscheidungen nach den
Vorschriften des Gesetzes. Für ihre Klienten entwerfen sie Verträge,
Willenserklärungen und die sonstige gewünschte Rechtsregelung mit dem
Ziel der vorteilhaften und sicheren Rechtsposition. Außerdem beurkunden
sie die Erklärungen der Beteiligten, erstellen Urkunden, vollziehen und
überwachen das Rechtsgeschäft und beurkunden rechtlich bedeutsame
Vorgänge wie das Protokoll von Gesellschafterversammlungen oder die
Durchführung von Verlosungen. Neben diesen und zahlreichen anderen
Tätigkeiten gehören die amtliche Verwahrung von Testamenten und Urkunden,
die Durchführung von notariellen Beglaubigungen und Beurkundungen und die
Führung vom Grundbuch des jeweiligen Bezirks zu ihren Aufgaben.