Für die Ausübung vom Beruf Betriebswirt bzw. Betriebswirtin - Textil ist
eine landesrechtlich geregelte Weiterbildung erforderlich. Angehörige
dieser Berufsgruppe arbeiten vor allem in den Unternehmen der Textil- und
Bekleidungsindustrie. Das Berufsbild wird von kaufmännisch-
betriebswirtschaftlichen Fach- und Führungsaufgaben auf der mittleren
Unternehmensebene geprägt. Ihre branchenspezifischen Material-, Produkt-
, Technik- und Verfahrenskenntnisse werden von ihnen kaufmännisch genutzt
und umgesetzt. Zu ihren Aufgaben gehört das prüfen der Rentabilität von
Investitionen, das erstellen von Angebotskalkulationen und
Wirtschaftlichkeitsberechnungen, das durchführen von
Schwachstellenanalysen und das ausüben von Controllingtätigkeiten.
Außerdem führen sie die Ein- und Verkaufsverhandlungen und führen Markt-
und Standortanalysen durch. Neben diesen Tätigkeiten gewährleisten sie
die zeitgemäße Betriebsführung, überwachen die Kosten-, Leistungs- und
Ergebnissituation, stellen die Liquidität und die Rentabilität sicher und
erstellen und analysieren die Betriebskennzahlen.