Das geeignete Arbeitsumfeld für den Betriebswirt und die Betriebswirtin
(staatl. gepr.) im Personal-, Sozial- und Ausbildungswesen bieten die
Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche. Dabei handelt es sich um die
Bereiche Handel, Finanzdienstleistungen, Bau, Holz und Möbel, Maschinenbau,
Fahrzeugbau, Chemie und Pharmazie, Elektro, Nahrung und Genussmittel,
Gesundheit und Soziales, Ver- und Entsorgung usw. Sie befassen sich mit den
von der Geschäftsleitung angeordneten oder genehmigten
Personalkonzeptionen. Diese werden von ihnen eigenverantwortlich in die
Praxis umgesetzt. Außerdem müssen sie die Personalkonzeptionen
kontinuierlich an verändernden Gegebenheiten anpassen. In den Bereichen
Personalplanung, Personalverwaltung, Personalbeschaffung sowie Lohn- und
Gehaltsabrechnung übernehmen sie personalwirtschaftliche Fachaufgaben. Dazu
gehört das führen der Einstellungsgespräche und der Personalakten und das
erstellen der Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Die Gehälter sind von der
Berufserfahrung abhängig und können bei der entsprechenden Qualifikation
über dem Durchschnittsgehalt liegen.