Ein Betriebswirt und eine Betriebswirtin (staatl. gepr.) der Fachrichtung
Medizin finden das geeignete Arbeitsumfeld in Hochschulkliniken,
allgemeinen Krankenhäusern und Fachkliniken, in Vorsorge- und
Rehabilitationskliniken, bei Pflegediensten und Sozialstationen oder bei
Krankenkassen. Sie befassen sich mit der Durchführung von Maßnahmen für die
Erhöhung der Wirksamkeit der medizinischen und sozialen Betreuung. Dazu
müssen sie die durchgeführten Maßnahmen kontrollieren und statistisch
erfassen, wobei sie neben den medizinischen und sozialen Erfordernissen
auch die Vorgaben der staatlichen Stellen berücksichtigen. Zudem werden
Verbesserungen in den Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens von
ihnen durchgesetzt. In den Einrichtungen des Gesundheitswesens können sie
auch die Leitung und die Planung eines selbstständigen Teilbereichs
übernehmen und die Förderung sowie die Entwicklung der Gemeinschaftsarbeit
und der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation durchsetzen. Das Einkommen
wird in der Regel von ihrer Qualifikation und vom Bundesland bestimmt und
kann über dem Durchschnittsgehalt liegen.