Der Betriebswirt und die Betriebswirtin (staatl.gepr.) im Hotel- und
Gaststättengewerbe arbeiten vor allem in Hotels und Restaurants. Sie
können aber auch in Kantinen oder Caterern sowie in Krankenhäusern tätig
sein. In den Gastronomiebetrieben übernehmen sie die qualifizierten Fach-
und Führungsaufgaben.
Sie übernehmen die Planung und Organisation, erledigen die Korrespondenz
und führen die Reservierungen durch. Außerdem erstellen sie die Dienst-
und Organisationspläne, weisen neue Mitarbeiter ein und wirken bei der
betrieblichen Ausbildung mit. Weitere Aufgaben sind die Verwaltung der
Kasse, das planen und erstellen des Budgets, die Abrechnungen für Lohn
und Gehalt sowie für Leistungen.
Die Höhe von ihrem Verdienst, Lohn oder Gehalt, wird in der Regel vom
Tariflohn bestimmt. Wir haben auf dieser Seite einen Gehaltsvergleich mit
dem Durchschnittseinkommen eingestellt. Außerdem finden sie hier einen
Gehaltsrechner zum berechnen des Nettolohns.