Für die Ausübung vom Beruf Betriebstischler bzw. Betriebstischlerin ist
in der Regel eine Ausbildung im Tischlerhandwerk erforderlich.
Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Aus- und Hochbauunternehmen oder
Betriebe der Holzindustrie. Das Berufsbildung wird von der Durchführung
von Innenausbauten, Umbauten, Instandsetzungsarbeiten und
Renovierungsarbeiten an Gebäuden und Gebäudeteilen geprägt. Sie stellen
Einzelanfertigungen her, indem sie sich zuerst die Aufgabenstellungen
ansehen, vor Ort genau Maß nahmen und das geeignete Holz auswählen.
Anschließend stellen sie die einzelnen Bauteile mit Hilfe der
entsprechenden Maschinen und den unterschiedlichen Techniken her. zu
ihren Aufgaben gehören das Sägen, Fräsen, Hobeln und Schleifen vom Holz
und den Holzwerkstoffen, das ausführen der Furnierarbeiten und das
behandeln der Oberflächen. Neben diesen Tätigkeiten werden die einzelnen
Teile von ihnen zu fertigen Produkten verschraubt oder verleimt, vor Ort
aufgestellt, eingepasst und montiert.