Die Betriebsleiter/innen im Hotel, Gaststätten und Fremdenverkehr sind in den Hotellerie- und Gaststättengewerbe sowie in Kur- und Fremdenverkehrsverwaltungen tätig. Die Fremdenverkehrseinrichtungen sowie die Gastronomiebetriebe werden von ihnen fachlich und kaufmännisch geleitet. Dazu müssen sie die gesamten Betriebsabläufe koordinieren, Qualitätskontrollen durchführen und die ordnungsgemäße Buchführung sicherstellen. Eine ihrer Aufgaben ist das erstellen der Dienst- und Organisationspläne. Sie verwalten die Kassen und rechnen diese ab, überprüfen die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung und sind außerdem für die Warenannahme und -kontrolle zuständig. Während dem Aufenthalt von Gästen stellen sie deren reibungslose Betreuung sicher. Neben diesen Tätigkeiten überwachen sie die Hygiene sowie die Reinigung und weisen, wenn nötig das Reinigungspersonal an. Die Bestellungen und Wünsche nehmen sie entgegen ´, neue Mitarbeiter weisen sie ein und sie wirken außerdem bei der betrieblichen Ausbildung mit. In Betrieben der Reisevermittlung und der Reiseveranstaltung nehmen sie neben dem organisieren der Betriebsabläufe noch kaufmännische Aufgaben wahr. Sie organisieren die Durchführungen von Reisedienstleistungen und vermitteln Reisen an Großkunden oder an besondere Kunden.