Wer den Beruf Betreuungslehrer bzw. Betreuungslehrerin in der
Sonderschullehrer(innen)ausbildung ausübt wird für den
unterrichtspraktischen Teil der Ausbildung für das Lehramt an
Sonderschulen eingesetzt. Das Berufsbild wird von der Einweisung der
Referendare und Referendarinnen in ihre zukünftigen Tätigkeiten sowie der
Unterstützung in den fachlichen und dienstlichen Aufgaben geprägt. Sie
führen zudem ihre eigene Lehrtätigkeit weiter und ermöglichen den
Referendaren und Referendarinnen im eigenen Unterricht Hörstunden.
Außerdem besuchen sie deren Unterrichtsstunden und besprechen gemeinsam
die Unterrichtsversuche. Sie beraten sie beispielsweise bei allgemeinen
pädagogischen Problemen, unterweisen sie in der Herstellung von
Unterrichtsmitteln, in der Pflege der Fachräume und Einrichtung und
leiten sie zur Gewährleistung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht
gegenüber den Schülern und Schülerinnen an. Darüber hinaus erstellen sie
Stellungnahmen über die Leistungen der Referendare und Referendarinnen.