Wer den Beruf Betreuer bzw. Betreuerin ausübt arbeitet entweder als
Berufsbetreuer oder als ehrenamtlicher Betreuer. Das Berufsbild wird von
unterschiedlichen betreuenden Tätigkeiten geprägt. Sie können Kinder,
Jugendliche und Erwachsene betreuen. Dazu gehören auch die Psychosoziale
Betreuung wie zum Beispiel im Rahmen von betreutem Wohnen oder einer
Soziotherapie oder die Betreuung von Menschen im Rahmen des
Katastrophenschutzes. In der Kinderbetreuung befassen sie sich mit
pflegenden, beaufsichtigenden und erziehenden Tätigkeiten. Als Tudor
übernehmen sie die begleitende Betreuung von Studierenden. Die Betreuung
von körperlich, geistig und seelisch Kranken oder behinderten Menschen
wird oftmals von Familienangehörigen übernommen. Soziale Dienste können
diese Aufgaben aber auch übernehmen und die zu betreuenden Menschen je
nach Erfordernis versorgen und verpflegen. Bei der Auswahl des Betreuers
oder der Betreuerin haben die Betroffenen ein Mitwirkungsrecht.