Für die Ausübung vom Beruf Beratungslehrer oder Beratungslehrerin ist
entweder ein Lehramtsstudium oder ein Studium im Bereich Pädagogik
erforderlich. Beschäftigt sind ein Beratungslehrer und eine
Beratungslehrerin an allgemeinen und berufsbildenden Schulen oder bei
staatlichen Schulberatungsstellen. Das Berufsbild wird von beratenden
Tätigkeiten geprägt. Für Schüler und Schülerinnen sowie deren Eltern sind
sie kompetente Ansprechpartner bei schulischen Problemen oder bei
Erziehungsschwierigkeiten. So leisten sie zum Beispiel Hilfestellung bei
der Wahl der Schullaufbahn oder des späteren Berufes und helfen den
Schülern und Schülerinnen beim bewältigen von schulischen
Schwierigkeiten. Sie helfen ihnen bei Leistungsschwächen und
Lernproblemen weiter. Die Ursachen von Schwierigkeiten in der Schule
versuchen sie in Gesprächen zu ergründen. Sie zeigen Lösungsmöglichkeiten
aus und vermitteln ggf. weitergehende Hilfestellungen. Neben diesen
Aufgaben erteilen sie selbst Unterricht.