Berufsbild Beikoch | Beiköchin (§66 BBiG|§42m HWO)

         

    Aufgaben Beikoch (§66 BBiG|§42m HWO)

    Der Beruf Beikoch bzw. Beiköchin nach §66 BBiG/§42m HWO wird von behinderten Menschen ergriffen und ist durch die Vorschriften der Industrie- und Handelskammern geregelt. Beschäftigt sind sie in Gastronomiebetrieben, wie zum Beispiel in Restaurants und Gaststätten oder in den Kantinen von Unternehmen, Krankenhäusern, Altenheimen oder Kinder- und Jugendheimen. In den Küchen führen sie alle berufsspezifischen Arbeiten durch. Dazu gehört unter anderem Gemüse putzen das zubereiten von Fleisch, Salat, Gemüse, Suppen, Saucen und Marinaden sowie von Süßspeisen und das anrichten und garnieren der Speisen. Dazu bedienen sie die geeigneten Maschinen und Anlagen. Außerdem überwachen sie die Vorratshaltung, nehmen die Warenlieferungen an und kontrollieren diese. Zu ihren weiteren Aufgaben gehört das durchführen von Reinigungsarbeiten und bei allen Tätigkeiten müssen sie die Lebensmittelhygiene berücksichtigen. Die Höhe von ihrem Einstiegsgehalt hängt von der Berufserfahrung bzw. der Qualifikation ab und kann auch über dem Durchschnittsgehalt liegen.


    Einstiegsgehalt Beikoch | Beiköchin (§66 BBiG|§42m HWO)
    Geschlecht Lohn (min) Gehalt (max) Ø Verdienst
    Mann 333€ 870€ 602€
    Frau 0€ 0€ 0€

    Bundesland Lohn (Ø)
    Nordrhein-Westfalen 1.500€
    Thüringen 1.200€
    Rheinland-Pfalz 967€
    Bremen 870€
       
    Bundesland Lohn (Ø)

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    Brutto Lohn (Ø)

    Gesamt 1.101€
    Frauen 1.500€
    Männer 1.001€

    Verdienst nach Wochenstunden

    40 Stunden Ø 1.185€
    mehr als 42 Stunden Ø 1.600€

    Karriere:

    Gehaltsspiegel Berufe:


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